17. Mai 2019

Als Stifter

  • Bauen Sie gemeinsam mit weiteren Stiftern das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Burgrieden auf. Mit einer Zustiftung ab 1.000 Euro werden Sie Stifter: Ganz einfach per Überweisung auf das Konto der Bürgerstiftung. Nur die Erträge des Stiftungskapitals werden für die Förderung der verschiedenen Vorhaben eingesetzt: so kann die Stiftung z. B. Soziales, Wissenschaft, Kultur, Sport sowie Umwelt- und Denkmalschutz fördern.
  • Das Stiftungsvermögen wird sicher und ertragreich angelegt und macht die Stiftung unabhängig von der wirtschaftlichen Situation und der wechselnden Spendenbereitschaft der Bürger. Sie kann schnell und flexibel auf die Begebenheiten und Notwendigkeiten in der Region reagieren.
  • Mit einer zweckgebundenen Zustiftung in einen Stiftungsfonds oder Namensfonds

(Ein Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Zustiftung für ganz konkrete Zwecke zu leisten. Das Vermögen des Stiftungsfonds fließt als Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung Burgrieden, die Erträge kommen jedoch nur einem bestimmten Stiftungszweck (Projekt, Maßnahme o. ä.) zugute.)

  • Die Bürgerstiftung hat zurzeit den Stiftungsfonds “Erhaltung von Feldkreuzen” eingerichtet. 
  • Ab 30.000 Euro können Sie selbst den konkreten Zweck eines Stiftungsfonds bestimmen und dem Fonds einen eigenen – gerne auch Ihren – Namen geben.Der Stiftungsfonds ist eine gute Alternative zur eigenen Stiftung, da keine aufwendige Organisation notwendig ist. Der Stiftungsfonds hat keinen eigenen Vorstand. Über die konkrete Verwendung der Fondserträge entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung – falls erwünscht auf Empfehlung eines Beirates, in dem Sie selbst mitwirken können. Die Bürgerstiftung übernimmt kostenlos die komplette Verwaltung des Stiftungsfonds.
  • Mit einer eigenen Stiftung unter unserem Dach (Treuhandstiftung)