17. Mai 2019

Förderrichtlinien

Die Bürgerstiftung Burgrieden fördert gemäß § 2 ihrer Satzung Maßnahmen in den Bereichen

– Bildung und Erziehung,

– Jugend- und Altenhilfe,

– Kultur, Kunst und Denkmalpflege

– Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege,

– traditionelles Brauchtum

– Heimatpflege sowie

– Sport und Gesundheit 

in Burgrieden mit seinen Teilorten Bühl und Rot.
Im Ausnahmefall können Zwecke auch außerhalb der Gesamtgemeinde Burgrieden gefördert werden. Um eine Förderung zu erhalten ist ein Förderantrag einzureichen. Über die eingegangenen Förderanträge wird zweimal jährlich entschieden.